Zwei Jahre später forderten die Nachbarn Geld für den Zaun – aber ich wusste, was zu tun war
Als mein Mann und ich unser Wochenendhaus kauften, entschieden wir uns, über eine Immobilienagentur zu gehen. Wir wollten, dass alles offiziell abläuft, mit möglichst wenig Risiko und ohne böse Überraschungen.
„Die Unterlagen sind in Ordnung, es gibt keine Schulden“, versicherte uns der Makler. „Der Zaun steht bereits, das Grundstück ist sauber.“

Wir schlossen den Kauf ab, zogen ein und genossen zwei Jahre lang unser neues Zuhause: Wir pflanzten Blumen, legten Beete an und ersetzten einige alte Bretter am Zaun.
Doch eines Tages sprach mich meine Nachbarin, Frau Kowalski, an.
„Elisabeth, du musst uns einen Teil der Zaunkosten erstatten“, begann sie ohne Umschweife.
„Entschuldigung, von welchem Zaun sprechen Sie?“ fragte ich überrascht.
„Von dem zwischen unseren Grundstücken. Wir haben ihn bauen lassen. Ehrlich gesagt solltest du die Hälfte bezahlen.“
„Aber der Zaun stand schon da, als wir das Haus gekauft haben. Niemand hat uns gesagt, dass wir dafür bezahlen müssen.“

„Mit den Vorbesitzern konnten wir es einfach nicht mehr klären“, antwortete sie. „Aber jetzt seid ihr unsere Nachbarn, also solltet ihr euch auch an den Kosten beteiligen.“
Ich versprach, die Angelegenheit zu prüfen, und rief am nächsten Tag unseren Immobilienmakler an.
„Der Zaun war bereits vorhanden, als ihr das Haus gekauft habt“, bestätigte er. „Das bedeutet, die Kosten sind im Kaufpreis enthalten. Die Verkäufer haben keine Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn erwähnt.“
Ich wollte auch die rechtliche Seite klären. Laut Bauordnung gehört ein Zaun der Person, auf deren Grundstück sich die Pfosten und Querbalken befinden. Ich ging in den Garten und prüfte es: Alles befand sich eindeutig auf unserem Grundstück.
Am nächsten Tag sprach ich noch einmal mit der Nachbarin.

„Frau Kowalski, ich habe alles geklärt. Der Zaun steht auf unserem Grundstück, und die Kosten wurden bereits beim Hauskauf beglichen.“
„Ich hatte auf deine Ehrlichkeit gehofft“, sagte sie mit vorwurfsvollem Ton.
„Ich bin ehrlich“, antwortete ich ruhig. „Aber ich bin nicht verpflichtet, für etwas zu zahlen, das ich nicht bestellt habe und das uns rechtlich bereits gehört.“
Seitdem ist das Verhältnis zu den Nachbarn etwas kühler geworden, aber auch ruhiger – ohne unerwartete Forderungen. Und vor allem haben wir unsere Grenzen verteidigt – im wörtlichen wie im übertragenen Sinn.